Am 01.01.2023 ist eine Änderung des österreichischen Verpackungsrechts in Kraft getreten.
Dies betrifft vor allem ausländische Online-Händler, die nach Österreich versenden.
Was ändert sich für den Versand nach Österreich?
Bislang konnten diejenigen Online-Händler ohne Sitz in Österreich relativ einfach durch die Zahlung der Lizenzgebühren Ihre Verpackungslizenz erwerben.
Das hat sich nun zum 01.01.2023 geändert.
Ab diesem Datum muss für in Österreich ein Bevollmächtigter bestellt werden, der die Abwicklung Deiner verpackungsrechtlichen Pflichten übernimmt.
Die neue Pflicht für ausländische Online-Händler zur Bestellung eines verpackungsrechtlichen Bevollmächtigten in Österreich ist in § 16b der österreichischen Verpackungsverordnung geregelt.
Davon betroffen bist Du als Online-Händler, wenn Du
- keinen Firmensitz/ Niederlassung in Österreich hast und
- Waren im Rahmen des Fernabsatz-Gesetzes an private Endverbraucher abgibst und
- dafür Haushaltsverpackungen nutzt.
Die Pflicht gilt für jeden Online-Händler außerhalb Österreichs, der Verpackungen an Endverbraucher in Österreich in Verkehr bringt.
Betroffen sind also nicht nur Händler mit Sitz in der EU, sondern alle Händler weltweit.
Was kostet die Bestellung und Unterhaltung eines Bevollmächtigten in Österreich?
Die Kosten für die Bestellung des Bevollmächtigten setzen sich zusammen aus:
- einmaliger Bearbeitungsgebühr
- Notarkosten für Beglaubigung der Vollmacht
- einer jährlichen Servicepauschale
Die Höhe der Gebühren und jährlichen Servicepauschale hängt von der in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge ab.
Bei Verpackungsmengen bis 1500kg pro Jahr fällt z.B. bei Reclay eine einmalige Registrierungsgebühr von 75€ sowie eine jährliche Gebühr für die Bevollmächtigung von 75€ an.
Diese Kosten verstehen sich zusätzlich zur Verpackungspauschale!
Wenn Du Deine Verpackungen schon bei Reclay lizensierst, kannst Du dort unkompliziert und und über ein online-Formular einen Bevollmächtigten bestellen.
Mehr Informationen zum Angebot von Reclay findest Du hier.
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Nach Österreich versenden oder nicht?
Die Änderung der Verpackungsverordnung bedeutet für uns Online-Händler vor allem:
zusätzlichen Zeitaufwand, höhere Kosten und eine Sache mehr, die man jährlich auf dem Schirm haben muss.
Bevor Du Dich aber gegen einen Versand nach Österreich entscheidest, bedenke folgendes:
Viele (und nicht nur kleine) Unternehmen und Shops scheuen diesen Aufwand und haben zum 01.01.2023 bereits den Versand nach Österreich eingestellt.
Es kann also ein klarer Wettbewerbsvorteil und eine große Chance für Dich sein, weiterhin oder ab sofort nach Österreich zu versenden.
Ich habe mich weiter dafür entschieden. Dazu habe ich einen kleinen Betrag auf meine Versandkostenpauschale aufgeschlagen.
Am Ende des Jahres wird sich zeigen, inwieweit sich das für mich gerechnet hat.
Mehr zum Thema Verpackungslizenz findest Du hier.
Lade Dir hier die
Länderliste zur Verpackunglizenz als PDF herunter!